Bürgergeld

Ein paar Daten als Diskussiongrundlade zur Frage ob sich Arbeit lohnt oder ob das Bürgergeld zu hoch ist

Die Dauerdebatte: Bürgergeld fördert Faulheit

der Bürgergeldempfänger in den Medien

Jeder kennt jemanden der jemanden kennt, dessen Nachbar mit fünf Kindern vom Bürgergeld lebt und einen Lebenstil wie der Sultan von Brunei führt (so oder so ähnlich).

Die Diskussion habe ich schon tausendmal geführt und nie hatten wir belastbare Daten zur Hand. Alle Argumente verliefen entlang der Linie “ich glaube… " oder “ich habe gelesen, hat Merz gesagt…”. Hier der Versuch für die nächste Diskussion ein paar Punkte zusammenzutragen.

Um eine vernünftige Debatte zu führen, brauchen wir eine gemeisame Datengrundlage. Erst wenn wir uns über den tatsächlichen Istzustand einig sind, können wir die Situation (eventuell unterschiedlich) bewerten. Danach kann man über Maßnahmen diskutieren. Wie welche Maßnahme wirkt, ist dann zu einem gewissen Grad Spekulation. Hier ist dann “ich glaube … " erlaubt.


Wer bekommt Bürgergeld?

Erwerbsfähig Leistungsberechtigt (ELB) “Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.”

“Nicht Erwerbsfähige” Menschen (NEF): “Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (BG), die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder die aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit bzw. evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten.”

Das heißt ein 16 Jähriger in der 10. Klasse, dessen Eltern Bürgergeld empfangen, wird als “erwerbsfähig” in der Statistik geführt

Laut Arbeitsagentur bekamen im Oktober 2025 insgesamt 5.2 Mio Menschen Bürgergeld. Davon 3.8 Mio erwerbsfähige und 1.4 Mio nicht erwerbsfähige Menschen.

Von den 3.8 Mio sind ca. 15-20% (0.5-0.8 Mio) Jugendliche, die an einer Schule, in Ausbildung oder im Studium sind.

Rund 800.000 Menschen (ca. 20 % der erwerbsfähigen Empfänger) arbeiten, aber ihr Lohn reicht nicht zum Leben aus. Sogenannte Aufstocker.

Eine Menge (habe leider keine Zahlen) arbeiten in der häuslichen Pflege von Angehörigen.

Was bekommt ein Bürgergeldempfänger

Die Regelsätze für 2026 sind:

Empfängergruppe Regelsatz (monatlich)
Alleinstehende 563 €
Paare (pro Partner) 506 €
Kinder (14–17 Jahre) 471 €
Kinder (6–13 Jahre) 390 €
Kinder (0–5 Jahre) 357 €

Annahme Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kinder acht und 14 Jahre (Regelbedarf):

  • 2x Partner: 1.012 €
  • 1x Kind (14 J.): 471 €
  • 1x Kind (8 J.): 390 €
  • Gesamt (ohne Miete): 1.873 €

Regelsatz ist nicht alles

Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt der Staat weitere Kosten. Das Bürgergeld ist hierbei kein Wohngeld, sondern die Miete wird als „Kosten der Unterkunft“ (KdU) direkt vom Jobcenter/Sozialamt gezahlt.

  • Kaltmiete & Nebenkosten: Diese werden in „angemessener“ Höhe übernommen. Was angemessen ist, bestimmt die jeweilige Kommune (z. B. in München ca. 800–900 € für Singles, in Bochum ca. 439 €).

    Randnotiz: Der Mieter ist immer der Bürger, nicht die Kommune. Der Vermieter:In kann verlangen, dass das Geld direkt vom Jobcenter überwiesen wird.

  • Heizkosten: Werden ebenfalls in tatsächlicher, angemessener Höhe gezahlt. Strom für den Haushalt ist jedoch bereits im Regelsatz und wird nicht extra bezahlt.

  • BuT (Bildung und Teilhabe)

  • Freizeit & Kultur: Jedes Kind erhält monatlich 15 € (z.B.Sportverein).

Weitere Leistungen: Kosten für Klassenfahrten, Mittagsverpflegung in Schule/Kita und 15 € monatlich für Vereine (Sport/Musik) werden auf Antrag voll übernommen.

Kindergeld ist NICHT on top. Kindergeld wird nur an Familien mit Einkommen ausgezahlt!

Interessant: Wohnkostenlücke

Obwohl die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (3.3Mio 2015, 2.9Mio 2025) gesunken ist, sind die Ausgaben pro Haushalt gestiegen.

Anstieg der Wohnkosten: Die Gesamtmiete pro Haushalt stieg zwischen 2015 und 2025 um 40,6 %. (allgemeine Inflation +~29%)

Die “Wohnkostenlücke”: Die Beihilfesätze werden von der Kommune festgelegt, das dauert. Oft steigt die miete schneller als die “Angemessenheitsgrenze” d.h. die differenz wird vom Mieter aus dem Regelsatz bezahlt. Das war bei >12% der Fall.

Im Durchschnitt zahlen betroffene Haushalte 116 € pro Monat selbst dazu. Dies summiert sich bundesweit auf fast 500 Millionen Euro pro Jahr, die eigentlich für Lebensmittel und Kleidung gedacht waren.

Vergleich mit Mindestlohnempfängern

Ich nehme an “faule” Bürgergeldempfänger werden in Jobs im Mindeslohnsektor vermittelt.

Der Mindestlohnempfänger

Auch als Mindestlohnempfänger bekommt man Leistungen. Bei einem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (Stand Januar 2026) verdient eine Vollzeitkraft (40 h/Woche) 2409 € brutto. Das entspricht etwa 1.600 - 1.700 € netto (je nach Steuerklasse).

Wohngeld

Haushalt Einkommensgrenze (ca. Netto) Mögliches Wohngeld
1 Person <= 1540 € ~ 150 € - 300 €
2 Personen <= 2080 € ~ 200 € - 450 €
3 Personen <= 2600 € ~ 300 € - 600 €
4 Personen <= 3450 € ~ 400 € - 800 €

Wichtig: Diese Beträge sind Richtwerte. Wenn die Miete besonders hoch ist, kann die Einkommensgrenze auch höher liegen.

Kinderzuschlag (KiZ)

Wenn man Wohngeld bezieht, hat man oft auch Anspruch auf den Kinderzuschlag (KiZ). Dieser beträgt 2026 bis zu 297 € pro Kind. D.h. Kindergeld 259€+297€ KiZ = 556€ Bürgergeldempfänger haben keinen anspruch auf Kinderzuschlag.

Wer Wohngeld und Kinderzuschlag bekommt, ist von der GEZ befreit und bekommt BuT (wie bei Bürgergeld). KiZ Lotse

Bildungs und Teilhabepaket (BuT)

BuT Leistungen aus dem Bildungspaket sind in der Regel Geld- oder Sachleistungen (in Form von Gutscheinen). Sie erhalten sie von Ihrer Stadt oder Gemeinde.

  • 195 €/Schuljahr (130 € im August, 65 € im Februar)
  • Kostenloses Mittagessen
  • Ausflüge & Klassenfahrten: Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden komplett bezahlt.
  • Lernförderung (Nachhilfe), wenn man versetzungsgefährdet ist.

Sowohl Wohngeldempfänger als auch Bürgergeldempfänger bekommen BuT.

Vergleich Bürgergeld Mindestlohn Facharbeiter

Annahme Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kinder acht und 14 Jahre. siehe oben

Leistung Bürgergeldfamilie Mindestlohnfamilie (2x13.9€/h) Facharbeiterfamilie (2x20€/h)
Regelsatz/Lohn 1873€ (4800€ Brutto) 3350€ (6900€ Brutto) 4500€
Miete+Heizung (Wohngeld) ~1000€ 300-500€
Kinderzuschlag 594€
Kindergeld 518€ 518€
BuT 195€/Jahr 32€ 32€
(GEZ, Kita, Mittagessen…) ja ja
Gesamt ~2900€ 4700 - 5000€ 5018€

Alleinerziehende

Beispielrechnung für Alleinerziehende die 70% arbeiten (bei 13,9€/h sind das ~1700€ Brutto) mit einem Kind zehn Jahre. Alleinerziehende bekommen 12% Regelsatzzuschlag (68€).

Leistung Bürgergeldfamilie Mindestlohn 70% (28hx13.9€/h)
Regelsatz/Lohn 1021€ 1400€
Miete+Heizung (Wohngeld) ~650€ 250€
Kinderzuschlag 290€
Kindergeld 259€
BuT 195€/Jahr 16€ 16€
(GEZ, Kita, Mittagessen…) ja ja
Gesamt ~1700€ ~2200€

Sollte der andere Elternteil Unterhalt zahlen, wird dieser zu 45 % auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Historischer Vergleich

Wenn man die letzten 25 Jahre betrachtet erinnert man sich an Hartz IV und die “Agenda 2010”. Damals wurde das Arbeitslosengeld II durch Hartz IV ersetzt. Mit starken Sanktionen für “Verweigerer”, Ein-Euro-Jobs, Ich-AG und “Fördern und Fordern”

Dazwischen kamen Finanzkrise 2008/2009, Eurokrise, Flüchtlingskrise 2015/2016, Corona-Pandemie und die Ukrainekrieg 2022. Immer wieder höre ich dass heute alles so viel schlimmer ist und dass alle faul sind.

Phase / Gesetz Jahr Regelleistungsberechtigte (insgesamt) Davon erwerbsfähig (ELB)
Hartz IV Start 2005 ca. 6,86 Mio. ca. 4,98 Mio.
Wirtschaftsboom 2010 ca. 6,21 Mio. ca. 4,72 Mio.
Flüchtlingskrise 2016 ca. 6,18 Mio. ca. 4,47 Mio.
Tiefststand 2019 ca. 5,30 Mio. ca. 3,85 Mio.
Corona-Pandemie 2021 ca. 5,45 Mio. ca. 3,93 Mio.
Bürgergeld-Start 2023 ca. 5,49 Mio. ca. 3,94 Mio.
Aktuell 2026 ca. 5,55 Mio. ca. 4,01 Mio.

Quelle: www.sozialpolitik-aktuell.de

Die Ukrainer die 2022/23 nach Deutschland kamen bekommen direkt bürgergeld und nicht erst nach 5 Jahren wie die anderen Flüchtlinge. Die ca. 700.000 sind in den Zahlen eingerechnet.

Ein paar Gedanken dazu

  • Ist das Bürgergeld wirklich zu hoch? Oder ist der Lohn zu niedrig?
  • Sind vielleicht die Mieten zu hoch? Kann es sein, dass wir direkt Geld aus der Staatskasse an die Wohnungsbesitzer überweisen, dann aber so tun, als würden die Bezieher von Bürgergeld zuviel bekommen?

Mir fällt auf, dass während man 2025 über die “faulen” Bürgergeldempfänger schimpfte, seit ende 2025 die “faulen” Facharbeiter ins Visier genommen werden. Man beschwert sich über Krankheitstage und Streiks, will die Karenzeit und das Streikrecht einschränken. Und wundert sich, dass die Menschen unzufrieden sind und sich nicht mehr mit der Gesellschaft identifizieren.